Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, dass für die hier angebotenen Eintrittskarten für eine konkrete Veranstaltung kein Widerrufsrecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Anbieter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.